Anmeldungen für die 22. BDK sind aktuell noch nicht möglich.

Wie melde ich mich an und was ist mit meinen Fehlzeiten?

Anmelden könnt ihr euch einfach auf dieser Website auf der „Anmeldung“ Seite oder per E-Mail an info@bsvherford.de. Wichtig ist, dass ihr schreibt wer die Delegierten und wer Gäste sind und von welcher Schule ihr kommt.
Was Fehlzeiten angeht werdet ihr von uns Freigestellt. Auf der BDK könnt ihr eine Teilnahmebestätigung bekommen. Fehlzeiten wegen SV Arbeit dürfen nicht ein mal als Entschuldigte Fehlstunden eingetragen werden. Falls ihr einmal vergesst die Bestätigung am Tag der BDK mitzunehmen kontaktiert uns einfach und wir helfen euch weiter!

Teilnahmebedingungen

1) Mit dem Senden der Anmeldung werden alle folgenden Bedingungen der BezirksSchüler*innenVertretung Kreis Herford für die Teilnahme an der Bezirksdelegiertenkonferenz anerkannt.
2) Die Anmeldung wird gültig durch den Eingang des vollständig ausgefüllten (obigen) Anmeldeformulars bei der BSV Kreis Herford.
3) Sollte ein/e Teilnehmer*in wider Erwarten nicht an der Konferenz teilnehmen können, so hat eine frühzeitige Mtteilung
hierüber zu erfolgen. Bei Missachtung dieser Regelung behält sich die BSV Kreis Herford vor, anfallende Ausfallgebühren in Rechnung zu stellen.
4) Bei der Bezirksdelegiertenkonferenz ist den organisatorischen Anweisungen des Personals der BSV und anderer Befugter unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals der BSV Kreis Herford können Teilnehmer*innen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
5) Bei der BDK handelt es sich um eine Arbeitstagung, d.h. von den Teilnehmer*innen wird durchgehende und aktive Teilnahme an allen Tagesordnungspunkten erwartet.
6) Es gilt die Hausordnung des Kreishauses Herford. (Wenn die BDK im Kreishaus stattfindet)
7) Jegliche Arten von Waffen sind strengstens verboten. Bei Missachtung erfolgt der sofortige Ausschluss von der
Veranstaltung. Jegliche Art von Rauschmitteln, insbesondere der Konsum von Alkohol und Stoffen, die unter das
Betäubungsmittelgesetz fallen, mit Ausnahme von Tabak im Rahmen des Jugendschutzgesetzes sind strengstens
verboten. Bei Missachtung kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.
8) Die BSV erhält das Recht, ohne besondere Vergütung das während der Tagung entstandene Bild- und Tonmaterial
der Teilnehmer zu senden oder senden zu lassen, aufzuzeichnen, zu vervielfältigen und zu archivieren sowie dieses selbst oder durch Dritte auszustrahlen und in den Bereichen der Print-, Online- und audiovisuellen Medien zu nutzen.
Die Berechtigung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
9) Alle vorgeschriebenen Belange des Datenschutzes werden berücksichtigt.
10) Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.