Handyverbot an der Schule

Hallo Zusammen,

aufgrund der zahlreichen Anfragen bezüglich des Handyverbots haben wir ein Factsheet für euch als SVen mit den rechtlichen Grundlagen und einigen Tipps zusammen gestellt.

Rechtliche Grundlage:

Das Handyverbot beruht auf der Grundlage der in §53 SchulGNRW beschriebenen

erzieherischen Einwirkungen, insbesondere der „zeitweise Wegnahme von Gegenständen“.

Die Bezirksregierung Detmold erläutert auf dieser Grundlage:

„Die zeitweise Wegnahme von Gegenständen (eine konkrete Störung des Unterrichts muss vorausgegangen sein; je nach Art der Störung kommt eine Wegnahme für die Unterrichtsstunde oder für einen Schultag in Betracht; entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls > Einzelfallentscheidung. Lehrer sollten auch im eigenen Interesse, um Verdächtigungen in Bezug auf den konkreten Umgang mit für länger als eine Unterrichtsstunde weggenommenen Gegenständen vorzubeugen, diese Gegenstände unverzüglich im Schulsekretariat abgeben, wo sie erfasst und gelagert werden können. Der/Die Schulleiter/in entscheidet dann, ob der Gegenstand dem Schüler oder seinen Erziehungsberechtigten zurückgegeben wird und legt den Zeitpunkt der Rückgabe fest. Bei dieser Entscheidung sind u. a. das Alter des Schülers und die Art des Gegenstandes, insbesondere seine Gefährlichkeit, sowie das Ausmaß der Störung der schulischen Ordnung und eine eventuelle akute Wiederholungsgefahr zu berücksichtigen.)“

Auch die Landesregierung stellt ergänzend klar:

„Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig

Zusammenfassung:

Die Lehrkräfte dürfen euer Handy also erst einsammeln, wenn ihr gegen das Handyverbot eurer Schulordnung verstoßen habt, nicht prophylaktisch.

Als Ausnahme lässt sich hier das Einsammeln der Mobilen Endgeräte für die Dauer einer Prüfung nennen, da hier ja konkreter Betrugsverdacht besteht, dem mit der Wegnahme vorgebeugt wird.

Wichtig ist aber: Länger als bis zum Ende des Schultages darf die Lehrkraft euch das Handy nicht wegnehmen! Weist eure Schulleitung darauf hin und bearbeitet ggf. anderslautende Bestimmungen eurer Schulordnung.

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