Was IST DIE BDK EIGENTLICH...

Die wichtigsten Infos im Überblick

Was genau ist jetzt die BDK?
Auf der BDK wird ein- bis zweimal im Schulhalbjahr über alle Belange der BSV abgestimmt und je vor Ende des Schuljahres der Bezirksvorstand gewählt, der die BSV in allen Angelegenheiten gegenüber der Politik und Öffentlichkeit vertritt. An der BDK nehmen Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Schulen des gesamten Kreises Herford teil.

Wer darf daran teilnehmen?
Jede/r Schüler/in im Kreis Herford darf an den BDKen teilnehmen, jedoch sind nur gewählte Delegierte stimmberechtigt, was man unter §3.2 unserer Satzung nachlesen kann. Auch Gäste sind natürlich herzlich willkommen. Wichtig ist nur, dass ihr euch vorher über das Online-Formular oder per E-Mail anmeldet.

Wie wird man Delegierte/r?
Delegierte/r wirst du, indem du vom Schülerrat gewählt wirst, dafür musst du nicht zwingend im Schülerrat oder der SV tätig sein. Für jede angefangene 250 Schüler/innen eurer Schule, darf jeweils ein Delegierter entsandt werden. Z.B. können bei 1125 Schüler/innen 5 Delegierte entsendet werden. Mehr dazu unter §3.2 unserer Satzung.

 

Was ist mit Fehlzeiten?
Du wirst nach einer BDK von uns offiziell entschuldigt. Da es als Schulveranstaltung gilt, werden gem. SV-Erlass keine Fehlstunden dadurch entstehen. Trotzdem solltest du deinen Lehrern vorher Bescheid geben, dass du an dem Tag nicht am Unterricht teilnehmen wirst.

Einladung

Hier findest du die Einladung zur BDK mit allen Infos zu Ort, Zeit und Themen der Konferenz, sowie besonderen Hinweisen.

 

Tagesordnung

Hier findest du die Tagesordnung zur BDK mit dem Ablauf der Konferenz und den stattfindenden Workshops.

 

Anträge

Hier findest du die bisherigen Anträge an die nächste BDK. Antragsschluss für Satzungsändernde- GO- und WAO- Anträge ist gem §8.2 der Satzung zwei wochen vor der Sitzung!

 

12. Bezirksdelegiertenkonferenz

Die 12. Bezirksdelegiertenkonferenz findet vorerst nicht statt.

 

*Teilnahmebedingungen

1) Mit dem Senden der Anmeldung werden alle folgenden Bedingungen der BezirksSchülerVertretung Kreis Herford für die Teilnahme an der Bezirksdelegiertenkonferenz anerkannt.
 
2) Die Anmeldung wird gültig durch den Eingang des vollständig ausgefüllten (obigen) Anmeldeformulars bei der BSV Kreis Herford.
 
3) Sollte ein Teilnehmer wider Erwarten nicht an der Konferenz teilnehmen können, so hat eine frühzeitige Mtteilung
hierüber zu erfolgen. Bei Missachtung dieser Regelung behält sich die BSV Kreis Herford vor, anfallende Ausfallgebühren in Rechnung zu stellen.
 
4) Bei der Bezirksdelegiertenkonferenz ist den organisatorischen Anweisungen des Personals der BSV und anderer Befugter unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals der BSV Kreis Herford können Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
 
5) Bei der BDK handelt es sich um eine Arbeitstagung, d.h. von den TeilnehmerInnen wird durchgehende und aktive Teilnahme an allen Tagesordnungspunkten erwartet.
 
6) Es gilt die Hausordnung des Kreishauses Herford.
 
7) Jegliche Arten von Waffen sind strengstens verboten. Bei Missachtung erfolgt der sofortige Ausschluss von der
Veranstaltung. Jegliche Art von Rauschmitteln, insbesondere der Konsum von Alkohol und Stoffen, die unter das
Betäubungsmittelgesetz fallen, mit Ausnahme von Tabak im Rahmen des Jugendschutzgesetzes sind strengstens
verboten. Bei Missachtung kann ein Ausschluss von derVeranstaltung erfolgen.
 
8) Die BSV erhält das Recht, ohne besondere Vergütung das während der Tagung entstandene Bild- und Tonmaterial
der Teilnehmer zu senden oder senden zu lassen, aufzuzeichnen, zu vervielfältigen und zu archivieren sowie dieses selbst oder durch Dritte auszustrahlen und in den Bereichen der Print-, Online- und audiovisuellen Medien zu nutzen.
Die Berechtigung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
 
9) Alle vorgeschriebenen Belange des Datenschutzes werden berücksichtigt.
 
10) Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.